Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Prof. Dr. Georg Schnitter
• 2023
Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG / Verfassungsmäßigkeit / § 123ff. EStG
Entlastungen nach dem EWSG unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung. Es stellt sich die Frage, ob dies verfassungsgemäß ist. Dies dürfte zu bejahen sein. Zwar ist eine Besteuerung der Entlastungen nach dem EWSG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend geboten. Die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der Besteuerung ist verfassungsrechtlich aber nicht zu beanstanden. Dies dürfte auch für die Steuerfreiheit der Entlastungen für Stpfl. mit Einkommen unterhalb der Milderungszone gelten. Verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt aber die Besteuerung der Entlastungen nach dem EWSG lediglich aufgrund einer Zusammenveranlagung der Ehegatten. Hier stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG.
(so Horstmann, Die Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG und die Herstellung sozialer Gerechtigkeit durch das Steuerrecht, DStR 2023, 481)
Besteuerung der Erdgas- und Wärmesoforthilfe / § 123 ff. EStG
Die im EWSG genannten Entlastungen führen zu sonstigen Einkünften i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG, soweit sie weder zu den anderen Einkunftsarten i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 6 EStG noch zu den Einkünften i.S.d. § 22 Nr. 1, 1a, 2 oder 4 EStG gehören. Bei Entlastungen über 410 EUR ist eine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen. Liegt die Entlastung unterhalb dieses Betrags, kann auf eine Veranlagung verzichtet werden. Letzteres dürfte im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers stehen. Bei Gewinnermittlern nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG kann in Fällen, in denen eine Erstattung im Wege der Gutschrift auf die Jahresabrechnung des Energielieferanten erfolgt, eine entsprechende Forderung gegen diesen zum Bilanzstichtag zu aktivieren sein. Des Weiteren stellt sich für Unternehmer die Frage, ob sie hinsichtlich der Entlastungszahlungen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und ob die Entlastungszahlungen bei ihnen der USt unterliegt. Zu bejahen ist der Vorsteuerabzug. Die empfangenen Entlastungszahlungen stellen aber kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar.
(so Schneider/Schneider, Energiehilfe mit Hürden – Die Besteuerung der Erdgas- und Wärmesoforthilfe, DB 2023, 858)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
- Trennungsunterhalt / 5 Steuerliche Berücksichtigung
1.369
- Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
1.046
- Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
717
- Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
684
- Honorargestaltung für Steuerberater01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach §35 StBVV abrechnen
682
- Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
653
- Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
590
- Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – §237 Abs.2 BewG
589
- Ausschluss vom Vorsteuerabzug
490
- Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
440
- Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
438
- Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
419
- Günstigerprüfung und die Besteuerung von Kapitaleinkünft ... / II. Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (§32d Abs.4 EStG)
405
- Frotscher/Drüen, GewStG §8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
394
- Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
381
- Praxisveräußerung und Praxisaufgabe: Voraussetzungen und Tarifprivilegien
363
- Roscher, GrStG § 21 Änderung von Steuermessbescheiden / 1 Allgemeines
357
- Honorargestaltung für Steuerberater01/2021 / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?
347
- Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
346
- Private Kapitaleinkünfte in den Anlagen KAP, KAP-BET und ... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. §56 Abs.6 Satz1 Nr.2 InvStG (Zeile10)
346
× Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!
Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.
Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.
Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren